Statutarstadt
Eine Statutarstadt (auch als Stadt mit eigenem Statut bezeichnet) ist eine Stadt , die sie von den übrigen Städten durch ein eigenes Stadtrecht (Stadt statut ) unterscheidet.
Österreich
In Österreich kann eine Stadt dies beantragen, wenn sie mehr als 20.000 Einwohner hat. Nach dem Landesgesetz und der Zustimmung der Bundesregierung wird ihr das Statut verliehen, wenn dadurch keine Landesinteressen gefährdet werden. Allerdings gibt es auch kleinere Statutarstädte, die ihr Recht bereits früher aus historischen Gründen bekamen. Insbesondere die Städte Eisenstadt und Rust, die früher als königliche Freistädte zum Königreich Ungarn gehörten, behielten 1921 ihren bisherigen Status als Stadt mit eigenem Statut und werden heute noch als Freistädte bezeichnet. Von 1938 bis 1945 wurden die Statutarstädte als Stadtkreise bezeichnet und entsprechend der Deutschen Gemeindeordnung behandelt. Als solche verfügten sie über keine eigene Kommunalverfassung.
Die Aufgaben einer Statutarstadt sind neben der Gemeindeverwaltung auch die Bezirksverwaltung, somit beherbergt die Statutarstadt neben dem Gemeindeamt auch die Bezirksverwaltungsbehörden , die in Statutarstädten Magistrate (anstatt Bezirkshauptmannschaften ) genannt werden. Der Bürgermeister ist zugleich Organ der Gemeinde , als auch Organ der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat).
Unter Österreichs Statutarstädten nimmt Wien eine Sonderstellung ein, da die Bundeshauptstadt zugleich ein Bundesland ist, dem Magistrat somit auch die Kompetenzen der Landesverwaltung zufallen.
Die 15 Statutarstädte Österreichs mit eigenem Stadtstatut sind:
Stadt | Bundesland | seit | Bemerkung |
---|---|---|---|
Eisenstadt | Burgenland | 1921 | vorher seit 1648 ungarische Freistadt |
Graz | Steiermark | ||
Innsbruck | Tirol | ||
Klagenfurt | Kärnten | 1850 | |
Krems | Niederösterreich | 1938 | |
Linz | Oberösterreich | 1866 | |
Rust | Burgenland | 1921 | vorher seit 1681 ungarische Freistadt |
Salzburg | Salzburg | 1869 | |
St. Pölten | Niederösterreich | 1922 | |
Steyr | Oberösterreich | 1867 | |
Villach | Kärnten | 1932 | |
Waidhofen an der Ybbs | Niederösterreich | 1868 | |
Wels | Oberösterreich | 1964 | |
Wien | Wien | 1850 | vor 1921 Teil des Bundeslandes Niederösterreich |
Wiener Neustadt | Niederösterreich | 1866 |
Tschechien
Auch in Tschechien gibt es diese Stadtform. Im Jahr 2002 gab es 19 Städte.
- Brno (Brünn)
- České Budějovice (Budweis)
- HavÃÅ™ov
- Hradec Králové (Königgrätz)
- Jihlava (Iglau)
- Karlovy Vary (Karlsbad)
- Karviná (Karwin)
- Kladno
- Liberec (Reichenberg)
- Mladá Boleslav (Jungbunzlau)
- Most (Brüx)
- Olomouc (Olmütz)
- Opava (Troppau)
- Ostrava (Ostrau)
- Pardubice (Pardubitz)
- Plzeň (Pilsen)
- Teplice (Teplitz-Schönau)
- Ústà nad Labem (Aussig an der Elbe)
- ZlÃn
Statutarstädte bis 1918 im heutigen Tschechien
Es folgt eine Übersicht der 10 Statutarstädte auf dem heutigen Staatsgebiet Tschechiens zur Zeit des Kaiserreiches Österreich-Ungarn .
Damaliger deutscher Ortsname | Heutiger tschechischer Name | Damalige Verwaltungseinheit |
---|---|---|
Prag | Praha | Königreich Böhmen |
Reichenberg | Liberec | Königreich Böhmen |
Brünn | Brno | Markgrafschaft Mähren |
Iglau | Jihlava | Markgrafschaft Mähren |
Kremsier | KroměřÞ | Markgrafschaft Mähren |
Olmütz | Olomouc | Markgrafschaft Mähren |
Ungarisch Hradisch | Uherské Hradiště | Markgrafschaft Mähren |
Znaim | Znojmo | Markgrafschaft Mähren |
Troppau | Opava | Herzogtum Schlesien |
Friedek | Frýdek-MÃstek | Herzogtum Schlesien |
In Deutschland tragen vergleichbare Städte die Bezeichnung Kreisfreie Stadt oder Stadtkreis . Diese Städte übernehmen im Vergleich zu den kreisangehörigen Städten zusätzlich Aufgaben, die ansonsten der (Land-)Kreis erledigt (die Städte bilden insofern "eigene Kreise", daher die Bezeichnung "Stadtkreis"). Welche Aufgaben dies sind, ist in der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes geregelt.
Kategorien : Ort in Österreich | Ort in Tschechien | Kommunalrecht
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