Volksabstimmung 1921 im Burgenland
In der Volksabstimmung 1921 im Burgenland wurde entschieden, dass die Stadt Ödenburg (ung. Sopron) bei Ungarn verblieb und nicht, wie das übrige Burgenland, zu Österreich kommen sollte.
In den Verträgen von Saint-Germain und Trianon war 1919 Deutsch-Westungarn, das heutige Burgenland, zusammen mit der Stadt Ödenburg samt acht umliegenden Gemeinden Österreich zugesprochen worden. Ungarn erreichte 1920 zwar eine Wiederaufnahme der Verhandlungen, am 27. August 1921 erteilte aber eine interalliierte Sonderkommission in Ödenburg der österreichischen Regierung die Erlaubnis zur Inbesitznahme der einzelnen Zonen des Burgenlandes. Die Landnahme erfolgte durch das Landesgendarmeriekommando für das Burgenland und stieß auf heftigen Widerstand ungarischer Freischärler. Nach internationalen Vermittlungsbemühungen wurde vereinbart, über den Verbleib Ödenburgs und acht umliegender Gemeinden eine Volksabstimmung abzuhalten. Im Gegenzug zog die Regierung in Budapest ihre Freischärler zurück.
Die Volksabstimmung wurde am 14. Dezember 1921 in Ödenburg und am 16. Dezember 1921 in den acht umliegenden Ortschaften durchgeführt. 65,2 % der Abstimmenden stimmten für den Verbleib bei Ungarn, 34,8 % sprachen sich für Österreich aus. Die österreichische Regierung protestierte zwar gegen verschiedene Wahlmanipulationen, am 20. Februar 1922 erfolgte jedoch die offizielle Anerkennung der Volksabstimmung von Ödenburg durch die österreichische Bundesregierung. Bis heute wird jedoch an österreichischen Schulen gelehrt, dass es bei der Volksabstimmung nicht ordnungsgemäß zugegangen sein soll. So sollen nicht im Komitat Győr-Moson-Sopron sesshafte Ungarn extra für die Abstimmung nach Ödenburg gebracht und Stimmzettel von Verstorbenen gezählt worden sein, um mit ihren Stimmen die Wahl zu beeinflussen.
Siehe auch: Geschichte des Burgenlandes
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